Allgemeine Beförderungsbestimmungen (ABB)
für die Beförderung mit Schiffen durch die Norddeutsche Binnenreederei GmbH.
für die Beförderung mit Schiffen durch die Norddeutsche Binnenreederei GmbH.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Beförderungsvertrag und -entgelt
§ 2
Fahrausweise
§ 3
Umbuchungen, Stornierungen/Rücktritt und Fahrplanänderungen
§ 4
Erhöhter Fahrpreis
§ 5
Pflichten des Beförderers
§ 6
Pflichten des Fahrgastes
§ 7
Gepäckbeförderung
§ 8
Beförderung von Tieren
§ 9
Fahrradbeförderung
§ 10
Ausschluss von der Beförderung
§ 11
Sonderfahrten
§ 12
Haftungsausschluss des Beförderers und Erstattung
§ 13
Schadensanzeige bei Gepäckbeschädigung
§ 14
Alternative Streitbeilegung
§ 15
Rechtswahl und Gerichtsstand
§ 16
Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen (nachfolgend „ABB“) gelten für alle regulären Beförderungen durch die Norddeutsche Binnenreederei GmbH (nachfolgend „Beförderer“) und - soweit dies gekennzeichnet ist - für Sonderfahrten des Beförderers. Mit Vertragsschluss werden die ABB Inhalt des Beförderungsvertrages; der Fahrgast erkennt diese verbindlich an.
Bis sieben (7) Tage vor Abfahrt | keine Gebühr |
Sechs (6) bis drei (3) Tage vor Abfahrt | 50 % des Beförderungsentgeltes |
Bis zwei (2) Tage vor Abfahrt | 75 % des Beförderungsentgeltes |
Weniger als zwei (2) Tage vor Abfahrt und bis zur Abfahrt | 90 % des Beförderungsentgeltes |
Bei Nichtantritt | 100 % des Beförderungsentgeltes |
Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, so ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 € (sechzig Euro) nach § 9 BefBedV zu zahlen. Dies gilt auch bei Inanspruchnahme einer Fahrpreisermäßigung, deren Voraussetzungen der Fahrgast nicht erfüllt. Die Vorschriften der Sätze 1 und 2 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen des Fahrausweises oder des Ermäßigungsnachweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat. Kann der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag eine gültige, vor Fahrtantritt erworbene Fahrkarte in einer Verkaufsstelle des Beförderers vorzeigen, reduziert sich der erhöhte Fahrpreis auf einen Betrag in Höhe von 7,00 € (sieben Euro).
Haustiere werden gegen Zahlung des jeweils gültigen Tarifs (Hund) befördert. Dies gilt auch für Haustiere, die in jeglicher Art von Transporttaschen mit an Bord genommen werden. Der Beförderer behält sich das Recht vor, (Haus-)Tiere insbesondere aus folgenden Gründen nicht zu transportieren:
Im Übrigen dürfen Tiere nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Für Hunde besteht Leinenpflicht. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Maulkorbpflicht (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V). Den Anweisungen des Bordpersonals ist folge zuleisten.
Stand: 03.06.2024